Anlage 2 zu Notbetreuung
Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts
Sehr geehrte Eltern,
wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben, werden die Berufsgruppen, für die ein Anrecht auf Notbetreuung der Kinder bestehen, ab dem 23.04.2020 erweitert.
Die Notbetreuung ist für Schüler*innen der Klassen 1 bis 6 möglich. Welche Berufsgruppen nun ein Anrecht auf eine Notbetreuung haben, entnehmen Sie bitte den beigefügten Anhängen (siehe oben).
Ich habe auch noch einmal das Formular angefügt, das Sie uns bitte ausgefüllt mit Unterschrift des Arbeitsgebers vorlegen, wenn Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind brauchen.
Bitte achten Sie darauf uns genaue Zeiten anzugeben, damit wir eine gute Personalplanung erstellen können.
Aktuelle Entwicklungen können Sie weiterhin im Webauftritt des Bildungsportal NRW unter dem Stichwort Corona verfolgen.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Born
Schulleiterin