Elternbrief 5

26.04.20

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

am Freitagabend wurde eine weitere Mail zur Information vom Ministerium verfasst. Nachfolgend sehen Sie die für Sie ab dem 27.04.20 bedeutsamen Informationen zu den Themen  Notbetreuung und Verhalten im Öffentlichen Personennahverkehr.
Bitte besprechen Sie die Regeln täglich mit Ihren Kindern, falls diese schon mit Bus und Bahn unterwegs sind oder sein müssen. Wir werden alle Schüler*innen in der Schule ebenfalls täglich unterweisen im Hygiene- und Infektionsschutz in der Schule als auch in der Öffentlichkeit. Bitte denken Sie daran, dass ab 27.4.20 eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr besteht, auch bereits an der Haltestelle.

Die vollständige Mail können Sie lesen unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200424/index.html

oder über das Bildungsportal NRW Stichwort Corona

https://www.schulministerium.nrw.de

II. Notbetreuung

1) Tätigkeitsbereiche
Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung“ zu finden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

2) Alleinerziehende Elternteile
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

3) Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen
Mit der SchulMail Nr. 8 hatte ich Sie informiert, dass eine Wochenendbetreuung nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt. Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

III. Hygienemaßnahmen im Schülerverkehr

Durch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes nutzen Schülerinnen und Schüler seit dieser Woche wieder vermehrt Busse und Bahnen. Um die Ansteckungsgefahr auch auf dem Weg zur Schule so gering wie möglich zu halten, haben das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet. Diese sind auf der Webseite des Verkehrsministeriums abrufbar:

www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM-2020/2020_04_22_Hygieneregeln_Schuelerverkehr/20200421-finale-Fassung-Infektionsschutz-Schuelerbefoerderung.pdf

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bei den Klassenleitungen oder in der Schule.

Ich wünsche Ihnen weiterhin gute Gesundheit

Mit freundlichen Grüßen

A. Born
Schulleiterin